Laserpointer sind weit verbreitet und für Kinder oft faszinierend, doch sie bergen ein erhebliches Risiko für schwere, teils irreversible Augenschäden. Selbst ein kurzer Blick in den Strahl eines leistungsstarken Laserpointers kann die Netzhaut dauerhaft schädigen.
Die Gefahr eines Laserpointers hängt von seiner Leistung (gemessen in Milliwatt, mW) ab:
Das Problem: Viele im Internet erhältliche Laserpointer sind falsch deklariert: Die tatsächliche Leistung ist oft höher als angegeben. Ein als „harmlos" verkaufter Laserpointer kann tatsächlich Klasse 3B oder höher sein.
Der gebündelte Lichtstrahl eines Lasers wird von der Augenlinse noch zusätzlich fokussiert und trifft mit enormer Energiedichte auf die Netzhaut. Besonders betroffen ist die Makula, die Stelle des schärfsten Sehens:
Die Symptome treten oft erst Stunden nach der Verletzung auf: verschwommenes Sehen, ein dunkler Fleck im Gesichtsfeld, verzerrtes Sehen oder Farbsehstörungen. Schmerzen fehlen typischerweise, da die Netzhaut keine Schmerzrezeptoren besitzt.
Für laserbedingte Netzhautschäden gibt es keine gesicherte Therapie. In einigen Fällen bessert sich das Sehen über Wochen bis Monate teilweise, eine vollständige Erholung ist jedoch nicht immer möglich. Bei begleitenden Komplikationen wie Netzhautblutungen oder einem Makulaloch kann eine operative Behandlung notwendig werden.
Laserpointer-Verletzungen bei Kindern und Jugendlichen nehmen zu, da leistungsstarke Geräte leicht zugänglich sind. Nehmen Sie Berichte Ihres Kindes ernst, wenn es angibt, in einen Laser geschaut zu haben, auch wenn äusserlich alles normal erscheint. Eine zeitnahe Untersuchung des Augenhintergrundes kann das Ausmass der Schädigung feststellen.